Worin liegt der Unterschied zwischen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung ?
Ernährungstherapie richtet sich an Personen, bei denen bereits eine Erkrankung vorliegt. Die Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen soll hierdurch ergänzt und die krankheitsbedingten Ernährungsprobleme gelindert werden. Das Ziel ist es, die Grunderkrankung positiv zu beeinflussen, ihr Fortschreiten zu stoppen oder hinauszuzögern sowie ggf. den Medikamentenbedarf zu reduzieren. Ernährungsgewohnheiten werden verändert und als langfristige Gewohnheiten im Alltag dauerhaft integriert.
Wenn dein Arzt / deine Ärztin bei dir eine Erkrankung diagnostiziert hat, kannst du Ernährungstherapie in Anspruch nehmen. Damit deine Krankenkasse die Kosten (anteilig) übernimmt, brauchst du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen. Präventive Ernährungsberatung hilft, bevor es zu Erkrankungen kommt. Sie kann auch bei Fragen zur richtigen Ernährung in besonderen Lebensphasen/-situationen in Anspruch genommen werden. Das Ziel einer Ernährungsberatung ist es also, das Krankheitsrisiko zu reduzieren, eine Fehl- und Mangelernährung zu vermeiden und ein gesundes Körpergewicht zu erreichen.
Wenn bei dir also keine Erkrankung vorliegt und du dich z.B. in einer der folgenden Situationen befindest, kannst du Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.
01
Drucke dir die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus und bitte deinen Arzt / deine Ärztin, diese auszufüllen. Das Ausfüllen dieser Verordnung ist budgetneutral und belastet das Heilmittelbudget nicht. Solltest du bereits eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. ein Rezept haben, kannst du dich direkt an mich wenden.
Download hier:
https://www.vdoe.de/wp-content/uploads/2023/09/23-09-01-_Aerztliche-Notwendigkeitsbescheinigung_beschreibbar.pdf
02
Wir lernen uns in einem kurzen Vorgespräch kennen.
Nimm Kontakt mit mir auf - rufe mich an oder schreibe mir eine E-Mail, sodass wir dein Anliegen klären können. Mir ist es wichtig, dass wir beide gut miteinander arbeiten und uns auf Augenhöhe begegnen können. Deswegen möchte ich schon vor dem ersten Termin deine Ziele, Wünsche und Erwartungen besprechen. Erst dann kann ich dir eine ehrliche Einschätzung geben, ob und wie wir diese Ziele erreichen können.
03
Unterlagen bei deiner Krankenkasse einreichen.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung reichst du zusammen mit meinem
Kostenvoranschlag, einem Antrag auf Kostenerstattung sowie meinem Zertifikat vom VFED bei deiner
Krankenkasse ein. In der Regel erfolgt die Kostenzusage innerhalb weniger Tage. Sobald die Kostenzusage vorliegt, vereinbaren wir einen Termin für die Erstberatung, aber natürlich können wir auch schon vorher starten.
04
60 Minuten.
Wir starten mit einem Anamnesegespräch, in welchem wir uns besser kennenlernen. Dazu führe ich eine Anamnese mit allen notwendigen Parametern durch und verschaffe mir einen Eindruck von deinem aktuellen Essverhalten. Du berichtest mir von deinem Anliegen, Wünschen und möglichen Herausforderungen / Schwierigkeiten. Ich gebe dir außerdem die ersten Basics für eine Ernährungsumstellung an die Hand.
Außerdem gebe ich dir ein Essprotokoll mit, welches du bis zur ersten Folgeberatung ausfüllst und wir dann gemeinsam besprechen. So kann ich individuell auf deine Ernährung eingehen und wir können gemeinsam eine Strategie finden, die zu dir passt.
Ich kann dich bei folgenden Diagnosen beraten. Dein Thema ist nicht dabei? Sprich mich trotzdem gerne an!
Weitere Mögliche Diagnosen für die Ernährungstherapie:
Mögliche Indikationen für die Ernährungsberatung:
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